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89% der Gekündigten erhalten im Schnitt eine Abfindung von 12.000€, wenn sie sie einfordern.

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der Gekündigten erhalten eine Abfindung von im Schnitt 12.000€, wenn sie sie einfordern.
Nach der Kündigung bleiben Ihnen nur 3 Wochen. Also schnell handeln!

Das sagen die Nutzerinnen und Nutzer

4.89/5 Google Rezensionen

“Zur vollsten Zufriedenheit! Bereits während des telefonischen Erstkontakts erhielt ich eine freundliche und adäquate Empfehlung. Nach wirklich zügiger und sachgerechter Prüfung meines Falls wurde ich ausführlich und eingängig beraten. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt.”

Ramona Bauer
Google Rezension

"Herr Gabler hat mich im Arbeitsrecht super beraten. Meine Firma hat mich gekündigt und Kündigung dann wieder zurückgenommen, weil ich Anwalt eingeschaltet habe."

Angel Perez
Google Rezension

Häufig gestellte Fragen

Ist DavidhatRecht.de bundesweit aktiv?
Auch wenn DavidhatRecht.de im Herzen von München gegründet wurde, bieten wir unsere anwaltliche Beratung deutschlandweit an. Denn unsere Rechtsanwälte arbeiten weitestgehend digital. Somit profitieren Sie nicht nur von einer bequemen Kontaktaufnahme oder dem Service der kostenfreien Ersteinschätzung. In den meisten Fällen muss der oder die Gekündigte auch nicht selbst vor Gericht erscheinen. Meist genügt es deshalb, wenn Sie sich von einem unserer Anwälte vor Gericht vertreten lassen. Wenn Sie möchten, können Sie aber natürlich immer dabei sein.
Kann ich eine Abfindung nach Kündigung erhalten?
Unsere Rechtsanwälte können grundsätzlich bei allen oben genannten Kündigungsarten und Kündigungsgründen eine Abfindung für Sie herausholen. Auch wenn es grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erhalt der Kündigung einen Anwalt einschalten, in 89% der Fälle überhaupt eine Abfindung oder eine höhere Abfindung als ihnen vom Arbeitgeber bereits angeboten wurde. Sollte sich Ihr Arbeitgeber mit Ihrem Anwalt nicht außergerichtlich auf eine gerechte Abfindung einigen, wird Ihr Anwalt eine sog. Kündigungsschutzklage einreichen, bei dem sich die Parteien in den allermeisten Fällen durch einen Vergleich einvernehmlich auf eine Abfindung einigen.
Was muss ich nach Erhalt meiner Kündigung machen?
Nach dem Zugang der Kündigung bleiben Ihne nur 3 Wochen Zeit, um Klage zu erheben. Deshalb sollten Sie, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, so schnell wie möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um diese prüfen zu lassen und herauszufinden, wie Ihre Chancen stehen, gegen die Kündigung vorzugehen und eine Abfindung zu erhalten. Wer die dreiwöchige Frist verpasst, hat bis auf sehr wenige Ausnahmen keine Möglichkeit mehr, gegen den Arbeitgeber vorzugehen oder eine Abfindung herauszuholen. Es ist außerdem wichtig, dass Sie nach Erhalt der Kündigung keinerlei Dokumente unterschreiben, die Ihnen Ihr Arbeitgeber vorlegt, auch nicht das Kündigungsschreiben selbst.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die telefonische Erstberatung durch einen spezialisierten Rechtsanwälte ist bei uns immer kostenlos. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Dann sind für Sie sowohl die gesamte Tätigkeit unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht als auch das mögliche Gerichtsverfahren kostenfrei. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten. Sollte Ihre Versicherung einen sogenannten Selbstbehalt verlangen (d.h. eine Summe, die Sie bei jedem Versicherungsfall zahlen müssen), übernehmen wir auf Wunsch auch diesen Selbstbehalt gegen eine anteilige Gebühr im Erfolgsfall. Wir übernehmen für Sie auch die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung, damit Sie mehr Zeit und weniger Stress haben. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Das ist zum Glück kein Problem, denn wir sichern Sie auch hier ab. Wir übernehmen alle Kosten für Anwalt und Gericht. Nur wenn Sie Ihre Abfindung bekommen haben, wird eine anteilige Gebühr fällig.

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