Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?
Die Abmahnung hat eine Warnfunktion. Damit weist der Arbeitgeber darauf hin, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt hat, und warnt vor den möglichen Konsequenzen, wenn sich das Verhalten nicht ändert. Sollte der Mitarbeiter sein Verhalten nicht ändern oder eine unerwünschte Handlung wiederholen, wird der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis womöglich beenden. In diesem Fall spricht er eine verhaltensbedingte Kündigung aus.
Denn im Normalfall gilt: Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen dieses Verhaltens zuvor abgemahnt hat.
Wie sieht eine Abmahnung aus?
Welche Gründe führen zu einer Abmahnung?
Eine Abmahnung wird immer dann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Häufige Gründe sind:
- Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen
- Missachtung betrieblicher Anweisungen
- Beleidigungen von Kollegen
Kündigung ohne Abmahnung?
Manches Verhalten kann auch ohne Abmahnungen direkt zur Kündigung der Arbeit führen. Wer zum Beispiel Firmeneigentum entwendet, kann in der Regel ohne Vorwarnung entlassen werden. Das gilt auch, wenn der Wert des gestohlenen Gegenstands nicht besonders hoch ist. Selbst ein geklauter Radiergummi oder private Kopien auf Kosten des Chefs können Sanktionen rechtfertigen. Wer Essensreste unerlaubt mitnimmt, riskiert ebenfalls sein Arbeitsverhältnis.
Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann auch eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnungen gerechtfertigt sein.