Was ist ein gerichtlicher Vergleich?
Ein gerichtlicher Vergleich ist eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses getroffen wird. Dieser Vergleich beendet den Rechtsstreit ohne Urteil und umfasst häufig eine Abfindungszahlung, mit der der Arbeitnehmer auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verzichtet. Die genauen Bedingungen, wie Höhe und Fälligkeit der Abfindung, werden im Vergleich festgelegt und können individuell verhandelt werden.
Voraussetzungen für Abfindung bei Prozessvergleich
- der Arbeitgeber hat bereits eine Kündigung ausgesprochen,
- der Arbeitnehmer hat Klage gegen die Kündigung (Kündigungsschutzverfahren) eingereicht
- und nach Auffassung des Gerichtes ist offen, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist (beide Parteien können im Verfahren gewinnen)
Abfindung bei Prozessvergleich: Höhe frei verhandelbar
Wenn keiner der beiden gesetzlich geregelten Ansprüche auf Abfindung (betriebsbedingte Kündigung oder sozial ungerechtfertigte Kündigung) gegeben ist, ist die Höhe einer Abfindung frei verhandelbar.
Sie hängt dann vom Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts ab: Erfahrene Rechtsanwälte sind also von Vorteil.
Auch Kündigungsart, -termin, -frist sowie Fälligkeit der Abfindung und weitere Regelungen können Sie weitgehend frei vereinbaren.
Wie wird die Abfindung beim Vergleich bestimmt?
Die Regelungen in den §§ 9, 10 KSchG sind nur anzuwenden, wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis durch Urteil aufgelöst.
In der gerichtlichen Praxis wird die Höhe der Abfindung allerdings oftmals mit mehr oder weniger intensiver Hilfestellung des Gerichts bemessen, das in den in der Verhandlung geführten Vergleichsgesprächen moderiert oder ggf. einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Da es sehr schwer ist, den wirtschaftlichen Wert eines Arbeitsverhältnisses konkret zu bemessen, hat sich zur Orientierung in der Praxis eine Berechnung herausgebildet.
Dies wird als „Faustformel“, als „Haustarif“ oder auch als „Regelabfindung“.
Faustformel für Abfindung im Prozessvergleich
Die Faustformel berechnet sich wie folgt:
Abfindungsfaktor x Bruttomonatsgehalt x Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Wobei 0,5 der Normalwert für den Abfindungsfaktor ist.
Wesentlich beeinflusst wird der Abfindungsfaktor durch die Erfolgsaussichten des Kündigungsschutzverfahrens.
Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer auch einen (deutlich) höheren Faktor als 1,0 fordern. Letztlich bleibt es den Parteien überlassen, auf welchen Faktor sie sich einigen können.
Die Formel vereinfacht die Verhandlungen, da diese den komplizierten Vorgang der Ermittlung des wirtschaftlichen Wertes des Arbeitsverhältnisses etwas „objektiviert“. Natürlich können aber auch völlig andere Methoden der Berechnung der Abfindung zugrunde gelegt werden.
Abfindungshöhe bei Vergleich: Aspekte zur Bestimmung
Die Höhe des Abfindungsfaktors wird maßgeblich durch folgende Aspekte beeinflusst:
- Die Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger das Arbeitsverhältnis bestand, desto höher ist die Abfindung.
- Die Dauer des Gerichtsverfahrens: Je länger der Prozess dauert, desto höher wird das Kostenrisiko des Arbeitgebers. Der Umfang dieses Annahmeverzugsrisikos des Arbeitgebers spielt in Vergleichen eine erhebliche Rolle.
- Je höher die Erfolgsaussichten des Gekündigten sind, dass der Kündigungsschutzprozess zu seinen Gunsten entschieden wird, desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus.
- Das Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Neubesetzung des Arbeitsplatzes.
- Der Wille des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis unbedingt zu beenden, kann zu einer höheren Abfindung führen.
- Die Größe des Unternehmens: Größere Unternehmen haben meist andere finanzielle Möglichkeiten als Klein-/Familienbetriebe.
- Die soziale Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers (z.B. Unterhaltspflichten für Ehefrau und Kinder, hohes Lebensalter).
- Der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses: Bei einem beanstandungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses wird der Arbeitgeber möglicherweise bereit sein, einen etwas höheren Betrag zu bezahlen.
- Der Wille des Arbeitnehmers, woanders zu arbeiten, oder vielleicht sogar ein bereits abgeschlossenes neues Arbeitsverhältnis kann zu einer (deutlich) geringeren Abfindung führen.
Steuerliche Aspekte bei Abfindung durch Vergleich
Abfindungen, die im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden, sind grundsätzlich nicht steuerfrei, können aber unter bestimmten Umständen ermäßigt besteuert werden, z.B. durch die Anwendung der Fünftelregelung, die den Steuerbetrag auf mehrere Jahre verteilt. Weitere Details zur Besteuerung der Abfindung hier: Einkommensteuer auf Abfindung.
Fälligkeit und Arbeitslosengeld bei gerichtlichen Vergleichen
Die Fälligkeit der Abfindung wird im Vergleich individuell vereinbart. In der Regel wird die Abfindung nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Wichtig zu wissen ist, dass eine Abfindung aus einem gerichtlichen Vergleich in der Regel keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslöst, was einen großen Vorteil gegenüber außergerichtlichen Einigungen bietet.