Was bedeutet Zugang der Kündigung?
Der Zugang der Kündigung ist dann erfolgt, wenn der Arbeitnehmer unter gewöhnlichen Umständen die Gelegenheit hat, das Kündigungsschreiben zu lesen. Es spielt keine Rolle, ob der Empfänger die Kündigung tatsächlich liest, sondern nur, ob er es hätte tun können. Entscheidend sind die Umstände der Zustellung.
Kündigung unter Anwesenden: Ablauf und Rechtsfolgen
Wird eine Kündigung unter Anwesenden ausgesprochen, etwa am Arbeitsplatz, gilt der Zugang als erfolgt, wenn das Kündigungsschreiben übergeben wird. Idealerweise unterschreibt der Arbeitnehmer eine Empfangsbestätigung. Lehnt der Arbeitnehmer die Entgegennahme ab, reicht es, wenn der Arbeitgeber das Schriftstück in dessen unmittelbare Nähe legt – etwa auf einen Tisch –, sodass der Arbeitnehmer es ohne Weiteres an sich nehmen kann. Die Weigerung, das Schreiben anzunehmen, hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Zugang der Kündigung. Es liegen zu lassen und wegzugehen ist daher keine Lösung - die Kündigung wird wirksam.
Kündigung unter Abwesenden: Zugang per Briefkasten
Erfolgt die Zustellung unter Abwesenden, gilt die Kündigung als zugegangen, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, also zum Beispiel in den Briefkasten geworfen wird. Um den Zugang beweisen zu können, lassen Arbeitgeber die Zustellung häufig durch einen Boten vornehmen, der den Inhalt des Briefes kennt. Eine Zustellung an Familienangehörige oder Vermieter ist ebenfalls möglich.
Kündigungsschreiben einfach nicht lesen
Was passiert, wenn Sie als Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben einfach nicht lesen und wegwerfen?
Es kommt nicht auf den Zeitpunkt an, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich Kenntnis von der Kündigungserklärung nimmt, sondern an dem er es könnte. Die Aushändigung der schriftlichen Kündigungserklärung reicht daher aus. Es ist unerheblich, ob der Arbeitnehmer das Schreiben liest oder nicht oder es gar nach Erhalt sofort verliert oder entsorgt.