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Kündigungsschutzklage

Sonderkündigungsschutz und Sozialauswahl

Sonderkündigungs-schutz und Sozialauswahl

Der Sonderkündigungsschutz (auch: besonderer Kündigungsschutz) schützt bestimmte Arbeitnehmer vor Kündigungen. Diese Personengruppen können nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht gekündigt werden. Der besondere Kündigungsschutz hat also Auswirkungen auf die Sozialauswahl, die der Arbeitgeber bei Kündigung vornehmen muss.

Dr. Robert Blenk
Rechtsanwalt
Überarbeitet: 
December 3, 2024
  •  
Lesezeit: 
3 min.
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Inhaltsverzeichnis

Wer hat besonderen Kündigungsschutz?

Der sogenannte besondere Kündigungsschutz oder Sonderkündigungsschutz gilt für besondere Personengruppen, die als schutzbedürftige Arbeitnehmer betrachtet werden. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist hier entweder gar nicht möglich oder nur besonders erschwert umsetzbar.

Zunächst geht es hierbei um Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz, die wegen temporärer oder dauerhafter persönlicher Merkmale besonders schutzbedürftig sind:

  • Schwangere
  • Elternzeit
  • Pflegezeit
  • Familienpflegezeit
  • Schwerbehinderte Menschen

Daneben auch um den Schutz von Arbeitnehmern, die Funktionen wahrnehmen:

  • Angehörige des Betriebsrats
  • Vergleichbare Personengruppen gemäß § 15 KSchG

Wichtig:

Teilweise kann der Arbeitgeber Personen mit Sonderkündigungsschutz durch Zustimmung der zuständigen Behörde trotzdem kündigen, wenn ein „besonderer Fall“ vorliegt.Die allgemeinen Kündigungsvoraussetzungen gelten aber weiterhin. Selbst wenn die erforderliche behördliche Zustimmung vorliegt, kann die Kündigung also immer noch unwirksam sein. Zum Beispiel, weil der Kündigungsgrund ungültig ist.

Kündigungsschutz und Sonderkündigungsschutz: Unterschiede

Der ordentliche Kündigungsschutz schützt vor ungerechtfertigten Kündigungen, jedoch unter Berücksichtigung allgemeiner Voraussetzungen. Beim Sonderkündigungsschutz bestehen strengere Regelungen: Für betroffene Personengruppen ist eine Kündigung nur mit einer behördlichen Genehmigung und unter besonderen Umständen möglich.

Sonderkündigungsschutz und Sozialauswahl

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen, in der besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer wie Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder stärker geschützt sind. Der Sonderkündigungsschutz hat somit Auswirkungen darauf, welche Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl gekündigt werden dürfen.

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