Sperrzeit Arbeitslosengeld: Was passiert nach der Kündigung?
Nach einer Kündigung besteht die Gefahr, dass das Arbeitslosengeld für bis zu 3 Monate gesperrt wird. Eine solche Sperrzeit wird von der Arbeitsagentur verhängt, wenn der Arbeitnehmer seine Kündigung selbst herbeigeführt hat, zum Beispiel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder wenn gegen bestimmte Meldepflichten verstoßen wurde. Eine Sperre bedeutet, dass Sie in dieser Zeit weder Arbeitslosengeld noch Sozialversicherungsbeiträge erhalten.
Sperrzeit umgehen trotz Abfindung
Wer freiwillig einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und eine Abfindung bekommt, muss bis zu 3 Monate lang auf Arbeitslosengeld verzichten. Die Behörden unterstellen in solchen Fällen nämlich oft, dass der Betreffende seinen Job freiwillig aufgegeben hat.
Die Sperrzeit wird aber nicht automatisch verhängt: Anwälte können sie oft verhindern, indem sie die Behörden vom Gegenteil überzeugen.
Wie lange läuft die Sperrzeit des Arbeitslosengelds?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn
- der Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhält oder zu beanspruchen hat
- das Arbeitsverhältnis beendet worden ist, ohne dass eine Frist eingehalten wurde, die der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entspricht.
Diese Frist ist bei jeder Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheidend, z. B. auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Auflösungsurteil beendet wurde.
Der Ruhenszeitraum kann sich verkürzen wegen:
- gesetzlicher Freibeträge je nach Alter des Arbeitnehmers
- der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Unternehmen
Wirkt sich die Höhe der Abfindung auf die Sperrzeit aus?
Ja, die Höhe der Abfindung und die Kündigungsbedingungen spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, ob eine Sperrzeit verhängt wird.