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Arbeitslosengeld

Abfindung: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Abfindung: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wenn Sie nach einer Kündigung eine Abfindung erhalten, kann das zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Sperre zu umgehen, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Der Ruhenszeitraum für das Arbeitslosengeld hängt von der Abfindung und der Kündigungsfrist ab und kann maximal ein Jahr betragen.

Dr. Robert Blenk
Rechtsanwalt
Überarbeitet: 
October 16, 2024
  •  
Lesezeit: 
3 min.
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Inhaltsverzeichnis

Sperrzeit Arbeitslosengeld: Was passiert nach der Kündigung?

Nach einer Kündigung besteht die Gefahr, dass das Arbeitslosengeld für bis zu 3 Monate gesperrt wird. Eine solche Sperrzeit wird von der Arbeitsagentur verhängt, wenn der Arbeitnehmer seine Kündigung selbst herbeigeführt hat, zum Beispiel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder wenn gegen bestimmte Meldepflichten verstoßen wurde. Eine Sperre bedeutet, dass Sie in dieser Zeit weder Arbeitslosengeld noch Sozialversicherungsbeiträge erhalten. 

Wichtig:

Die Sperrzeit verringert das Arbeitslosengeld nicht nur für die Zeit der Sperrung, sondern verkürzt die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld insgesamt.

Sperrzeit umgehen trotz Abfindung

Wer freiwillig einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und eine Abfindung bekommt, muss bis zu 3 Monate lang auf Arbeitslosengeld verzichten. Die Behörden unterstellen in solchen Fällen nämlich oft, dass der Betreffende seinen Job freiwillig aufgegeben hat.

Die Sperrzeit wird aber nicht automatisch verhängt: Anwälte können sie oft verhindern, indem sie die Behörden vom Gegenteil überzeugen.

Wie lange läuft die Sperrzeit des Arbeitslosengelds?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn 

  • der Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhält oder zu beanspruchen hat 
  • das Arbeitsverhältnis beendet worden ist, ohne dass eine Frist eingehalten wurde, die der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entspricht.

Diese Frist ist bei jeder Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheidend, z. B. auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Auflösungsurteil beendet wurde.

Also:

Die Sperrzeit beginnt am Tag nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Sie endet spätestens an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis geendet hätte, wenn es unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden wäre. Maximal dauert sie aber ein Jahr.

Der Ruhenszeitraum kann sich verkürzen wegen:

  • gesetzlicher Freibeträge je nach Alter des Arbeitnehmers 
  • der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Unternehmen

Wirkt sich die Höhe der Abfindung auf die Sperrzeit aus?

Ja, die Höhe der Abfindung und die Kündigungsbedingungen spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, ob eine Sperrzeit verhängt wird.

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