Nach Kündigung: Wann und wie erhält man Arbeitslosengeld?
Voraussetzungen
Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern Sie die sogenannte “Anwartschaftszeit” beendet haben. Das bedeutet in der Regel, dass Sie für mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sind.
So machen Sie das am Besten
Um Arbeitslosengeld nach Kündigung zu erhalten, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden – spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung. Die Meldung können Sie persönlich oder online vornehmen. Wichtig ist, dass Sie alle geforderten Unterlagen, bereitstellen. Dazu gehören:
- Kündigungsschreiben
- Personalausweis
- Arbeitspapiere
Genauere Informationen zum Meldeprozess finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit.
Gekündigt: Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man?
Wie viel Arbeitslosengeld man bekommt, ergibt sich aus § 149 SGB III.
Arbeitslosengeld nach eigener Kündigung
Kündigen Sie selbst, riskieren Sie eine Sperrzeit. Das bedeutet, dass Sie bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten.
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie selbst ohne wichtigen Grund kündigen.
Selbst bei verhaltensbedingten Kündigungen durch den Arbeitgeber prüft die Agentur für Arbeit, ob Sie die Kündigung durch eigenes Fehlverhalten herbeigeführt haben.
Wenn Sie Ihre Kündigung gut begründen und nachweisen können, kann die Sperrzeit auch entfallen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden.