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Arbeitslosengeld nach Kündigung

Arbeitslosengeld nach Kündigung

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber bekommen Sie meist Arbeitslosengeld. Üblicherweise erhalten Sie etwa 60% Ihres früheren Nettogehalts – oder 67%, wenn Sie Kinder haben. Haben Sie selbst gekündigt, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen eintreten. Um Ihren Anspruch geltend zu machen, ist es wichtig, sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden und alle notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Dr. Robert Blenk
Rechtsanwalt
Überarbeitet: 
October 16, 2024
  •  
Lesezeit: 
3 min.
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Inhaltsverzeichnis

Nach Kündigung: Wann und wie erhält man Arbeitslosengeld?

Voraussetzungen

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern Sie die sogenannte “Anwartschaftszeit” beendet haben. Das bedeutet in der Regel, dass Sie für mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sind.

So machen Sie das am Besten

Um Arbeitslosengeld nach Kündigung zu erhalten, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden – spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung. Die Meldung können Sie persönlich oder online vornehmen. Wichtig ist, dass Sie alle geforderten Unterlagen, bereitstellen. Dazu gehören: 

  • Kündigungsschreiben
  • Personalausweis
  • Arbeitspapiere

Genauere Informationen zum Meldeprozess finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit.

Gekündigt: Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man?

Wie viel Arbeitslosengeld man bekommt, ergibt sich aus § 149 SGB III.

Folgendes gilt:

  • Normalerweise erhalten Sie 60% Ihres durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate.
  • Mit Kindern erhöht sich der Anspruch auf 67%.
  • Der Zeitraum, aus dem der Durchschnitt erhöht sich von 12 auf 24 Monate, falls Sie im letzten Jahr weniger als 150 Tage gearbeitet haben.
  • Für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung können Abzüge anfallen.

Arbeitslosengeld nach eigener Kündigung

Kündigen Sie selbst, riskieren Sie eine Sperrzeit. Das bedeutet, dass Sie bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten. 

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie selbst ohne wichtigen Grund kündigen.

Beispiele:

Selbst bei verhaltensbedingten Kündigungen durch den Arbeitgeber prüft die Agentur für Arbeit, ob Sie die Kündigung durch eigenes Fehlverhalten herbeigeführt haben.

Wenn Sie Ihre Kündigung gut begründen und nachweisen können, kann die Sperrzeit auch entfallen.

Beispiele:

  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Gesundheitliche Probleme

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden.

Dr. Robert Blenk
Rechtsanwalt

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