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Kündigung

Was ist eine Änderungskündigung?

Was ist eine Änderungs-kündigung?

Inhalt einer Änderungskündigung ist eine Kündigung mit gleichzeitigem Angebot zur Weiterarbeit unter anderen Bedingungen. Die Änderungskündigung hat als Grund häufig die Herabgruppierung oder Versetzungen. Der Arbeitnehmer hat 3 Möglichkeiten zur Reaktion: Vorbehaltlose Annahme, Annahme unter Vorbehalt und Ablehnung.

Dr. Robert Blenk
Rechtsanwalt
Überarbeitet: 
October 15, 2024
  •  
Lesezeit: 
3 min.
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Inhaltsverzeichnis

Änderungskündigung: Definition, Inhalt und Grund

Eine Änderungskündigung ist eine echte Kündigung des Arbeitsverhältnisses und kann (bzw. sollte!) mit einer Kündigungsschutzklage rechtzeitig angegriffen werden.

Gleichzeitig legt der Arbeitgeber aber ein Angebot zur Änderung des Arbeitsvertrags vor, das für den Arbeitgeber nachteilige Änderungen enthält. Es handelt sich um Änderungen, die nicht mehr im Rahmen der Ausübung des Direktionsrechts oder einer Versetzungsklausel möglich gewesen wären.

Häufige Fälle sind:

  • Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung
  • Änderungskündigung zur Herabgruppierung (z.B. von Vollzeit auf Minijob)
  • Versetzung durch Änderungskündigung

Rechtlich gibt der Arbeitgeber hier also zwei Willenserklärungen als verbundenes Rechtsgeschäft ab.

Welche 3 Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung?

Der Arbeitnehmer hat hier 3 Möglichkeiten zur Reaktion. Die gerichtliche Überprüfung der Änderungskündigung richtet sich dabei nach der gewählten Reaktion.

  1. Vorbehaltlose Annahme

Der Arbeitnehmer kann das in der Änderungskündigung liegende Angebot vorbehaltlos annehmen. Das Arbeitsverhältnis besteht dann zu den geänderten Bedingungen fort. Die Annahme kann auch stillschweigend durch widerspruchslose Weiterarbeit erfolgen.

  1. Annahme unter Vorbehalt

Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist und rechtzeitig eine Änderungsschutzklage erheben. In diesem Rechtsstreit geht es dann ausschließlich um die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen. Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es in diesem Falle nicht, weil der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Nachprüfung angenommen hat. Stellt das Arbeitsgericht die Sozialwidrigkeit der Vertragsänderung fest, entfällt der Änderungsvertrag rückwirkend. Verliert der Arbeitnehmer den Prozess, bleibt es endgültig bei den geänderten Arbeitsbedingungen.

  1. Ablehnung und Klage

Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot ablehnen und gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Im Kündigungsschutzprozess wird dann nur über die Wirksamkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestritten. Klagt der Arbeitnehmer nicht, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.

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