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Fristlose Kündigung: Definition & Voraussetzungen

Fristlose Kündigung: Definition & Voraussetzungen

Die fristlose Kündigung erlaubt es, ein Arbeitsverhältnis sonst geltende Kündigungsfristen zu beenden. Sie ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber möglich, bedarf aber eines wichtigen Grundes. Die fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn die Zwei-Wochen-Frist noch nicht verstrichen ist.

Dr. Robert Blenk
Rechtsanwalt
Überarbeitet: 
October 21, 2024
  •  
Lesezeit: 
3 min.
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Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet fristlose Kündigung? – Definition und Rechtslage

Eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist beendet wird. Der Kündigende, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, muss dafür einen wichtigen Grund angeben, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Diese Unzumutbarkeit muss derjenige beweisen können, der kündigt. Diese Kündigungsart ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 626 BGB) geregelt.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Voraussetzungen und Verfahren

Als Arbeitnehmer können Sie fristlos kündigen. Dafür muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen.

Beispiele hierfür sind:

  • ausbleibende Gehaltszahlungen
  • gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen
  • Straftaten des Vorgesetzten

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes schriftlich erfolgen.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Gründe und Ablauf

Auch der Arbeitgeber kann mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein schwerer Vertrauensbruch seitens des Arbeitnehmers vorliegt.

Beispiele:

  • Diebstahl (etwa von Büroeinrichtung)
  • Arbeitsverweigerung
  • grobe Beleidigungen 

Auch hier gilt, dass die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden muss. Die fristlose Kündigung muss außerdem das letzte Mittel sein, dass dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist also dann nicht zulässig, wenn auch eine bloße Abmahnung oder ein ordentliche Kündigung zumutbar wären.

Wichtig:

Zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber zuvor abmahnen muss. Es ist allerdings mehr als typisch, dass einer fristlosen Kündigung eine oder mehrere Abmahnungen vorausgehen - besonders, wenn das Fehlverhalten des Mitarbeiters änderbar ist.

Unterschied fristlose und außerordentliche Kündigung

Fristlose und außerordentliche Kündigungen werden häufig gleichgesetzt, bedeuten aber tatsächlich nicht das gleiche. 

Der Unterschied liegt darin, dass außerordentliche Kündigungen auch mit einer "Auslauffrist" erfolgen können. Fristlose Kündigungen sind dagegen immer sofort im Moment des Zugangs wirksam.

Fristen: Wie lange Zeit bis zur Kündigung

Für fristlose Kündigungen gilt die Zwei-Wochen-Frist. Sobald der Kündigungsgrund bekannt wird, muss innerhalb dieses Zeitraums die Kündigung ausgesprochen werden. Diese Frist ist entscheidend – wird sie verpasst, kann die Kündigung unwirksam sein.

Fristlose Kündigung: Wie lange Zeit bis zur Klage?

Nach Zugang einer fristlosen Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn die Kündigung fehlerhaft war. Dies ist besonders dann ärgerlich, wenn eine Abfindung möglich gewesen wäre.

Vor- und Nachteile einer fristlosen Kündigung für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Für Arbeitnehmer bietet die fristlose Kündigung den Vorteil, dass sie schnell aus einem untragbaren Arbeitsverhältnis herauskommen. 
  • Darüber hinaus können Sie in vielen Fällen Schadensersatz für Lohn verlangen, der Ihnen dadurch entgeht, dass Sie fristlos kündigen mussten. Schuld ist in diesem Fall ja schließlich der Arbeitgeber.

Nachteile

Kündigung mit sofortiger Wirkung

Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung oder sofortige Kündigung ist gleichbedeutend mit einer fristlosen Kündigung: Das Arbeitsverhältnis endet ohne weitere Fristen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer brauchen dafür aber einen wichtigen Grund und müssen die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes einreichen.

Tipps zur fristlosen Kündigung: So verhalten Sie sich richtig

  1. Reagieren Sie zügig und prüfen Sie den Kündigungsgrund genau.
  2. Dokumentieren Sie alles und holen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat ein.
  3. Klagen Sie rechtzeitig, falls Sie die Kündigung anfechten möchten.
  4. Unterschreiben Sie nichts vorschnell – auch nicht den Erhalt der Kündigung, ohne rechtlichen Beistand.

Dr. Robert Blenk
Rechtsanwalt
Dr. Robert Blenk ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit exzellenten akademischen Erfolgen. Mit zwei Prädikatsexamina und als Jahrgangsbester der Universität Regensburg bietet er fundierte Expertise. Seine Promotion zum Dr. jur. mit Summa Cum Laude unterstreicht seine herausragenden Fachkenntnisse und sein Engagement für exzellente Rechtsberatung.