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Kündigung

Gesetzliche Kündigungsfrist – Wichtiges für Arbeitnehmer

Gesetzliche Kündigungsfrist – Wichtiges für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Kündigungsfrist regelt, wie viel Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegt. Für Arbeitnehmer beträgt sie in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit. Abweichungen können durch Arbeits- oder Tarifverträge entstehen.

Dr. Robert Blenk
Rechtsanwalt
Überarbeitet: 
October 15, 2024
  •  
Lesezeit: 
3 min.
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Inhaltsverzeichnis

Was ist eine gesetzliche Kündigungsfrist: Bedeutung erklärt

Die gesetzliche Kündigungsfrist beschreibt den Zeitraum, der zwischen dem Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer und dem Ende des Arbeitsverhältnisses (dem letzten Arbeitstag = Kündigungstermin) liegen muss. Sie soll dem Arbeitnehmer Zeit zur beruflichen Neuorientierung geben.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer richtet sich nach § 622 BGB. Sie beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. 

Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber, jedoch nicht für den Arbeitnehmer, es sei denn, etwas anderes ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart.

Betriebszugehörigkeit: Wie lange ist Kündigungsfrist

Die Länge hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Für den Arbeitgeber gelten folgende gesetzliche Kündigungsfristen:

  • Kündigungsfrist nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat,
  • Kündigungsfrist nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate ,
  • Kündigungsfrist nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: bis zu 7 Monate.

Diese Fristen können durch Tarifverträge oder individuelle Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen abweichen.

Ab wann gilt die Kündigungsfrist: Welches Datum zählt

Das für den Beginn der Kündigungsfrist entscheidende Ereignis ist der Zugang der Kündigung, nicht das Kündigungsdatum. Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, wird nicht in die Berechnung der Kündigungsfrist einbezogen. Der Fristablauf beginnt also erst am folgenden Tag.

Der Kündigungstermin kann – anders als bei anderen Fristen im BGB – auch ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein.

Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Was gilt?

Eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist laut Bundesarbeitsgericht hinreichend bestimmt, wenn dem Arbeitnehmer die Dauer der Frist bekannt oder für ihn bestimmbar ist. Wird die gesetzliche, arbeitsvertragliche oder tarifliche Kündigungsfrist nicht gewahrt und kann die Kündigung nicht so ausgelegt werden, dass sie zum nächsten zulässigen Termin erfolgen soll, ist zu prüfen, ob sie umgedeutet werden kann. Dazu wird der hypothetische Wille des Kündigenden festgestellt.

Eine Umdeutung ist ausgeschlossen, wenn die Kündigung ausschließlich zum genannten Termin gelten soll und im Falle eines Fehlers das Arbeitsverhältnis fortbestehen soll. Wurde keine Klage erhoben, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam, auch wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Kündigungsfristen in Tarifverträgen

Neben den gesetzlichen Regelungen können Kündigungsfristen auch in Tarifverträgen abweichend geregelt sein. Hierbei sind oft längere Fristen oder spezielle Kündigungsregelungen für bestimmte Branchen oder Arbeitnehmergruppen vorgesehen. Es ist wichtig, den geltenden Tarifvertrag zu prüfen, um die für Sie geltende Kündigungsfrist zu ermitteln.

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